31.03.2022
Hier finden Sie alle Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus.
Allgemeine Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Ministeriums für Schule und Bildung NRW.
Laut der Schulmail vom 18.03.2022 endet die Maskenpflicht in Schulen am 2. April.
Auch weiterhin dürfen alle Schüler:innen und Mitarbeiter:innen in der Schule eine Maske tragen. Dies würden wir besonders für die nächste Schulwoche ausdrücklich empfehlen.
Die regelmäßigen Testungen enden nach derzeitigem Stand nach den Ferien.
Am Montag, den 10.01.2022, startet die Schule nach den Weihnachtsferien wieder in Präsenz.
In der aktuellen Schulmail werden die Anpassungen der Teststrategie erläutert:
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales stellt Informationen zur Corona-Schutzimpfung für Kinder zwischen 5 und 11 Jahren bereit. Diese möchte wir Ihnen hier gerne zur Verfügung stellen:
Weitere Informationen können Sie der Schulmail vom 05.08.2021 entnehmen.
Ab dem 31. Mai 2021 können alle Schülerinnen und Schüler wieder täglich zur Schule kommen. Der Wechselunterricht fällt somit weg. Voraussetzung hierfür ist eine stabile 7-Tage-Inzidenz von unter 100.
Weitere Informationen finden Sie in der Schulmail vom 19.05.2021.
Ab nächster Woche starten wir mit der Anwendung der Lolli-Tests. Diese lösen die Selbsttests ab, da die Lolli-Tests schon frühzeitiger auf eine Infektion mit dem Coronavirus hinweisen und in der Anwendung freundlicher sind.
Die wichtigsten Informationen in Kürze:
Was passiert, wenn die Pooltestung der A-Probe negativ ist?
Was passiert, wenn die Pooltestung der A-Probe positiv ist?
Bei einer positiven A-Probe müssen wir Sie unter Umständen spät abends oder früh morgens informieren. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie zu diesen Zeiten erreichbar sind.
Die jeweiligen Busunternehmen werden von der Schulleitung informiert, wenn Ihr Kind aus den oben genannten Gründen zu Hause bleiben muss.
Weitere Informationen und Erklärfilme erhalten Sie auf der Homepage des Schulministeriums:
https://www.schulministerium.nrw/lolli-tests
Mit der Schulmail vom 22.04.2021 ergeben sich Änderungen im Schulbetrieb:
Der Kalender zeigt die Tage für den Präsenzunterricht der SchülerInnen. Über die Einteilung werden Sie über die Klassenlehrer informiert.
In der Schumail vom 14.04.2021 wird darüber informiert, dass ab dem 19.04.2021 wieder Wechselunterricht stattfindet.
Ab Montag findet der Unterricht für Gruppe B statt (vom 19.-23.4.) und in der darauffolgenden Woche (26.-30.4.21) kommt die Gruppe A. Wenn sich keine Änderungen seitens der Regierung ergeben, werden wir darauffolgend immer wöchentlich wechseln.
Ab dem 12.04.2021 müssen alle Personen, die am Schulbetrieb teilnehmen, einen negativen Coronatest vorweisen.
Der Test findet bei den Schülerinnen und Schülern in der Regel als Selbsttest in der Schule statt. Sie werden durch die Lehrkräfte beim Test angeleitet, führen ihn jedoch selbständig durch.
Schülerinnen und Schüler, die den Test nicht selber durchführen können, bekommen ihn mit nach Hause. Deren Eltern sind dazu verpflichtet, uns das Testergebnis schriftlich mitzuteilen.
Alternativ ist es möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen. Diese Testung darf höchstens 48 Stunden zurückliegen. SchülerInnen, die der Testpflicht nicht nachkommen, dürfen nicht zur Schule kommen.
Rechtliche Grundlage ist die Coronabetreuungsverordnung – Stand 12.04.2021.
In der Woche nach den Osterferien wird nach Mitteilung des Schulministeriuems für alle Schülerinnen und Schüler Distanzunterricht stattfinden. Anschließend soll der Wechselunterricht fortgeführt werden.
Sollten Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen, melden Sie sich bitte möglichst schnell bei der Schule.
Nach der Schulmail vom 25.03.2021 gehen wir derzeit davon aus, dass der Wechselunterricht, wie er derzeit läuft, auch nach den Ferien fortgeführt wird. Die SchülerInnen, die in der letzten Woche vor den Ferien im Präsenzunterricht waren, starten somit nach den Ferien mit einer Woche Distanzunterricht und umgekehrt. Die SchülerInnen, die in der Betreuung angemeldet sind, kommen weiterhin durchgehend.
In der Schulmail vom 15.03.2021 wurde über den Einsatz von Selbsttests für Schülerinnen und Schüler informiert
Nachdem in dieser Woche zunächst noch offene Fragen geklärt werden mussten, können wir den Test nun am Donnerstag, den 15.03.2021 erstmals durchführen. Dabei gilt folgendes zu beachten:
Ab dem 15.03.2021 können die Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen im Wechselmodell an unsere Schule zurückkehren.
Wie genau unsere Schule die neuen Maßnahmen umsetzt, geben wir Anfang kommender Woche bekannt
Mit der aktualisierten Coronabetreuungsverordnung (22.02.2021) kommt es zu Änderungen bei der Maskenpflicht:
Ab Montag, den 22.02.2021 beginnt wieder der Präsenzunterricht für
Der Präsenzunterricht wird als Wechselunterricht stattfinden. Der Wechsel findet im Wochenrhythmus statt.
Für alle weiteren Schüler findet weiterhin Distanzlernen statt.
Weitere Informationen können Sie der Schulmail vom 11.02.2021 entnehmen.
Die Notbetreuung findet weiterhin statt
Mit der Schulmail vom 28.01.2021 gab das Schulministerium offiziell bekannt, dass der Präsenzunterricht bis zum 12.02.2021 ausgesetzt wird.
Statt des Präsenzunterrichts wird Distanzlernen stattfinden.
Es wird weiterhin eine Notbetreuung angeboten. Das alte Notbetreuungsformular ist weiterhin gültig.
Mit der Schulmail vom 07.01.2021 gab das Schulministerium offiziell bekannt, dass der Präsenzunterricht bis zum 31.01.2021 ausgesetzt wird.
Statt des Präsenzunterrichts wird Distanzlernen stattfinden. Weitere Einzelheiten erhalten Sie von den Klassenteams.
Es wird eine Notbetreuung angeboten. In der Notbetreuung wird den Schülerinnen und Schülern ermöglicht, am Distanzunterricht teilzunehmen.
An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt.
An diesen Tagen kann in der Schule eine Notbetreuung stattfinden.
Bitte reichen Sie den Notbetreuungsantrag bis zu dem 17.12.2020 in der Schule ein.
In der Schulmail vom 11.12.2020 teilt das Schulministerium neue Regelungen zur Teilnahme am Präsenz- bzw. Distanzunterricht mit:
SchülerInnen der Klasse 1-7 können vom Präsenzunterricht befreit werden.
Dazu benötigen wir eine schriftliche Erklärung der Eltern (per Fax oder Mail, ansonsten zunächst telefonisch und per Post nachgereicht). Die Eltern sollten sich zwischen Präsenzunterricht und Distanzunterricht entscheiden, es sollte nicht hin- und hergewechselt werden.
SchülerInnen ab der 8. Klasse haben grundsätzlich Distanzunterricht.
Für unsere SchülerInnen gibt es dennoch die Möglichkeit der Betreuung in der Schule. Dies soll nur in Absprache mit der Schule geschehen.
Am 23.11.2020 gab das Ministerium für Schule und Bildung in einer Schulmail offiziell bekannt, dass die zwei Tage vor den Weihnachtsferien, 21. und 22. Dezember unterrichtsfrei sind.
Ziel ist es, das Infektionsgeschehen, welches unseren Alltag weiter stark beeinträchtigt und noch immer auf einem hohen Niveau stattfindet, zu reduzieren. Wenn viele Menschen bereit sind, auch an den Tagen vor dem Weihnachtsfest ihre sozialen Kontakte einzuschränken, kann in diesem Jahr an den oben genannten Tagen die Schulen in Nordrhein-Westfalen aufgrund der Terminlage einen wirkungsvollen und geeigneten Beitrag leisten.
Einschließlich der Weihnachtsferien wird daher durch die zwei zusätzlichen unterrichtsfreien Tage der Schulbetrieb zum Jahreswechsel zweieinhalb Wochen ruhen.
An diesen Tagen kann in der Schule eine Notbetreuung stattfinden. Teilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6, deren Eltern dies bei der Schule beantragen. Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, steht Ihnen hierfür ein Formular zur Verfügung.
Folgende Regelungen gelten für die Kinder in der Notbetreuung:
Im Auftrag von Herrn Gockeln vom Schulamt des Kreis Höxter haben wir Ihnen folgende Mitteilungen zu machen:
„1. Kinder mit Erkältungssymptomen oder Geruchs/Geschmacksstörungen sollen nicht die Schule besuchen!! Falls gleichzeitig im Umfeld der Familie Kontakt zu Patienten mit Covid 19 besteht oder möglich ist, setzen Sie sich mit dem Hausarzt in Verbindung!
2. Wenn bei Eltern oder Haushaltsangehörigen ein Abstrich auf Covid-19 durchgeführt ODER Symptome einer Covid-Erkrankung bestehen und ein Abstrich geplant ist, sollen alle Kinder bis zum Ergebnis des Abstriches nicht die Schule oder Kita besuchen!“
Der Kreis Höxter hat eine Empfehlung für Eltern zum Verhalten im Verdachts- und Krankheitsfall in Schulen und Kitas veröffentlicht
Empfehlung für Eltern zum Verhalten im Verdachts- und Krankheitsfall in Schulen und Kitas
Eine Grafik
des Schulministeriums veranschaulicht die Handlungsschritte bei auftretenden Symptomen.
Mit Beginn des neuen Schuljahres findet wieder vollständiger Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler an unserer Schule statt.
Die Unterrichtszeiten sind von Montag bis Donnerstag von 08:30 bis 15:30 Uhr und Freitag von 08:30 bis 12:30 Uhr.
Die Buszeiten bleiben gleich, sofern sie von den Busunternehmen nicht informiert worden sind.
Auf der Homepage des Schulministeriums
finden Sie alle wichtigen Informationen.
Aufgrund der erheblichen Verlangsamung des Infektionsgeschehens hat sich das Ministerium für Schule und Bildung dazu entschlossen, den Schulbetrieb in Grundschulen und in den Primarstufen der Förderschulen weiter zu öffnen. Hiermit sind auch die Primarstufen der Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung gemeint.
Die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe nehmen ab dem 15.06.2020 wieder regulär am Unterricht im Klassenverband teil.
Die betroffenen Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern/Erziehungsberichtigte werden darüber informiert.
Weitere Einzelheiten können Sie der Schulmail vom 05.06.2020 entnehmen.
"Im Mittelpunkt steht hierbei ein schon in anderen Ländern verfolgtes Konzept. Es ersetzt für die Schulen der Primarstufe die individuelle Abstandswahrung (1,50 m) durch ein Konzept, wonach konstante (Lern-)Gruppen gebildet und durch deren Trennung Durchmischungen vermieden werden.
[...]
In den Grundschulen und den Primarstufen der Förderschulen kann ohne eine Teilung der Lerngruppen wieder im Klassenverband unterrichtet werden. Diese Schulen kehren damit grundsätzlich wieder zu einem Regelbetrieb mit Unterricht möglichst gemäß Stundentafel zurück. [...] Auf diese Weise erleben alle Schülerinnen und Schüler, auch jene mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung an den verschiedenen Förderorten vor Beginn der Sommerferien wieder den vertrauten Unterricht im Klassenverband und damit ein Stück schulische Normalität." (Schulmail vom 05.06.2020)
Mit der Schulmail vom 19.05.2020 hat das Ministerium mitgeteilt, dass die Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung wieder öffnen können.
Unter Berücksichtigung von Abstandsgeboten, Hygienevorschriften und Infektionsschutzmaßnahmen haben wir ein Konzept erarbeitet, unter welchen Umständen die Schülerinnen und Schüler die Schule wieder besuchen können. Der Unterricht wird in kleineren Lerngruppen stattfinden. Daher können die Schülerinnen und Schüler nicht an jedem Tag am Präsenzunterricht in der Schule teilnehmen.
Die Eltern und Erziehungsberechtigte werden in den nächsten Tagen in einem Elternbrief darüber informiert, an welchen Tagen ihr Kind am Unterricht in der Schule teilnimmt und welche Maßnahmen zu beachten sind.
Während einige Schulen bereits für manche Jahrgänge den Betrieb wieder aufnehmen, bleiben die Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung weiterhin geschlossen.
Über die Öffnung wird im Schulministerium beraten. Hier ein Auszug aus der aktuellen Schulmail vom 06.05.2020:
"[...] Eine Ausnahme bilden die Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung (GE) sowie Körperliche und motorische Entwicklung (KME). Über die Rahmenbedingungen und möglicherweise besonderen Auflagen für eine Wiederaufnahme des Unterrichts an diesen Förderschulen sind inzwischen Gespräche mit Interessenvertretungen von Eltern, Lehrkräften sowie Schulträgern geführt worden. Hier stehen kurzfristig noch Klärungen an, so dass der Präsenz-Unterrichtsbetrieb an diese Schulen in der kommenden Woche (11. – 15 Mai. 2020) noch ruht. [...]" (Schulmail vom 06.05.2020).
Wann genau und unter welchen Umständen unsere Schule wieder öffnen kann, steht noch nicht fest. Wir werden Sie informieren, sobald es genauere Informationen gibt.
Nachtrag vom 17.05.2020:
Uns liegen leider immer noch keine neuen Informationen zur Öffnung von Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung vor. Daher bleibt die Schule weiterhin geschlossen.
Verlässliche Informationen zur Notbetreuung erhalten Sie auf der Homepage des Schulministeriums.
Ob Sie in der sogenannten Kritischen Infrastruktur tätig sind und dementsprechend eventuell Anspruch auf Notbetreuung haben, können Sie auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW
nachlesen.
"Grundlage einer solchen Entscheidung ist der schriftliche Nachweis (oder die Zusicherung der Nachreichung der Vorlage) der jeweiligen Arbeitgeber des betreffenden Elternteils oder der Alleinerziehenden, dass deren Präsenz am Arbeitsplatz für das Funktionieren der jeweiligen kritischen Infrastruktur notwendig ist (Unabkömmlichkeit) und eine anderweitige Kinderbetreuung nicht möglich ist. Ein Nachweis beider Elternteile ist nicht mehr erforderlich." (Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen)
Bitte melden Sie sich umgehend bei der Schule, wenn Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen. Nach Möglichkeit bitte per E-Mail.
Bitte gehen Sie verantwortungsvoll mit der Möglichkeit um und bedenken Sie, dass es sich hier um eine Notbetreuung handelt. Der effektivste Schutz ist immer noch, die sozialen Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren.
Die Tätigkeitsbereiche, die eine Notbetreuung in Anspruch nehmen können, werden ab dem 23.04.2020 erweitert.
Die aktualisierte Liste finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW
.
Die Notbetreuung wurde auf Alleinerziehende Elternteile ausgeweitet:
"Alleinerziehende Elternteile, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die sich aufgrund einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden, haben ab dem 27. April 2020 Anspruch auf die Teilnahme ihres Kindes an der Notbetreuung, sofern eine private Betreuung nicht anderweitig organisiert werden kann. Dies gilt für jede Erwerbstätigkeit des alleinerziehenden Elternteils, unabhängig von der Auflistung der Tätigkeitsfelder, die sich aus der Anlage der CoronaBetrVO ergeben." Schulministerium NRW
Kreis Höxter bietet Hilfestellung mit Corona-Sorgentelefon unter 9-65-65-65
Die getroffenen Maßnahmen zur Reduzierung der Infektionsgefahr mit dem Coronavirus stellen die Menschen auch im Kreis Höxter vor nie dagewesene Herausforderungen. Deshalb hat der Kreis Höxter unter der Rufnummer 05271 / 9-65-65-65 ein Corona-Sorgentelefon eingerichtet. Hier erreichen die Bürgerinnen und Bürger aus dem Kreis Höxter, kompetente Berater, die ein offenes Ohr für die persönlichen Sorgen und Ängste der Anrufer haben.
Das Sorgentelefon bietet eine professionelle, psychosoziale Fachberatung. In der Zeit von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 16 Uhr können von Montag bis Donnerstag Anrufe entgegengenommen werden, freitags zwischen 8.30 und 12 Uhr. Wer beim Sorgentelefon anruft, kann zunächst eine themenspezifische Vorauswahl treffen, um mit der entsprechenden Fachkraft verbunden zu werden.
So können sich für Eltern und Kinder Fragen ergeben aus dem großen Spektrum des Themenfeldes Familie und Jugend. Die Aufforderung, zu Hause zu bleiben, kann zu Familienkrisen führen bis hin zur häuslichen Gewalt. Erziehungsprobleme oder auch psychische Probleme bei Eltern und ihren Kindern sind umso schwieriger zu bewältigen.
Auch für den Bereich Pflege, der für viele Menschen im Kreis Höxter von Bedeutung ist, versuchen Fachkräfte am Sorgentelefon Hilfestellung zu geben. Eine ganz konkrete Frage könnte beispielsweise lauten: Wer sorgt für meinen pflegebedürftigen Angehörigen, wenn ich es wegen einer Corona-Erkrankung nicht kann?
Aber auch dann, wenn aufgrund von Quarantäne oder Ausgehbeschränkungen das Gefühl allein zu sein zur Belastungsprobe wird oder die Pandemiesituation zu großen Ängsten führt, gibt es am Corona-Sorgentelefon ein offenes Ohr für Bürgerinnen und Bürger des Kreises Höxter. Denn das Serviceangebot lautet: „Mit uns können Sie reden, wenn Sie allein sind oder sich überfordert fühlen.“
Aufgrund der Empfehlungen des Schulministeriums wurde die geplante Elterninformationsveranstaltung KAoA-STAR (Auftaktveranstaltung) am 02. April 2020 um 18.00 Uhr in der Städt. Gesamtschule Brakel abgesagt.
Wie alle anderen Schulen in Nordrhein-Westfalen schließt auch unsere Schule ab dem 16.03.2020 bis voraussichtlich zum Ende der Osterferien.
Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag, den 17. März 2020, aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Eine Betreuung ist zu den üblichen Unterrichtszeiten sichergestellt.
Der Elternsprechtag am 19. und 20. März wird ausfallen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Schulministeriums.
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E-Mail: info@vgs-brakel.de